Liebe Lesende,
an dieser Stelle folgt nun ein Gastbeitrag des von mir sehr geschätzten Manfred Schramm:
Alle reden von Inklusion, der LVR will sie abschaffen.
Am 6. Dezember will der Landschaftsverband Rheinland den Rückzug aus der Refinanzierung der Therapiekosten in den integrativen Kindergärten beschliessen.
Das bedeutet die deutliche Schlechterstellung von behinderten und förderbedürftigen Kindern in Kindertagesstätten.
Unter dem Deckmantel der ‘Erfüllung von Inklusionsanforderungen’ sollen de facto in erster Linie Einsparungen erzielt werden.
Zum politischen Umfeld:
Bundes- und Landespolitik schreiben sich Inklusion und Bildungsrepublik auf die Fahnen und lassen die handelnden Personen – Schulämter, Jugendämter, Lehrer, Erzieher, Therapeuten und letztlich die Kinder und Eltern – im Stich.
“Kein Kind zurück lassen” tragen NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann und NRW-Familienministerin Ute Schäfer seit lange als werbewirksamen Leitspruch vor sich her.
Bundeskanzlerin Angela Merkel ruft die “Bildungsrepublik Deutschland” aus und will Bildungspolitik zur Chefsache machen (schon 2009).
Große Worte, wo bleiben die Taten?
Die von der Politik allein gelassenen bemühen sich nach Kräften und versuchen nun – vermutlich aus der Not heraus – sich aus so mancher finanzieller Verantwortung zu stehlen.
Zurück zum LVR und zur Sache:
Seit 1983 werden Integrative Kitas vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) finanziell gefördert. Konkret bezieht sich die Bezuschussung auf integrative Gruppen, in denen fünf Kinder mit und zehn Kinder ohne Behinderung pädagogisch und therapeutisch gefördert werden. Die finanzielle Förderung entlastet dabei sowohl die Eltern als auch den Träger der Kita und die Kommune.
Aufgrund der Forderung der UN-Konvention zur Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung wurde für diesen Bereich ein neues Konzept entwickelt, für das derzeit die Weichen gestellt werden.
Inklusive Bildung, die die bestmögliche Förderung aller Kinder realisiert, braucht bestmögliche Rahmenbedingungen.
Dazu gehören:
- Die Wahrung der Chancengleichheit für alle Kinder und Familien;
- Die Erweiterung der Qualifikation der pädagogischen Fachkräfte im Bereich inklusiver Bildung;
- Das Arbeiten im interdisziplinären Team (Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Therapeuten und den Erziehern ermöglicht einen ganzheitlichen Blick auf das Kind);
- Die Kontinuität der Therapien;
- Flexible Gruppengrößen und Altersstrukturen (angepasst an die Kinder in der Gruppe);
- Die Förderung der Kinder im Alltagsgeschehen;
- Die Entlastung der Eltern (zeitlich und finanziell);
- Eine Elternberatung und -begleitung;
- Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Seit Anfang des Kindergartenjahres 2012/2013 wurden durch den LVR bereits einige Veränderungen für neu aufgenommene Kinder mit einem integrativen Kindergartenplatz umgesetzt:
- Die Kosten für das Mittagessen werden nicht mehr übernommen;
- Die Elternbeiträge werden nicht mehr übernommen;
- Fahrtkosten zur Kindertageseinrichtung werden nicht mehr übernommen;
Weitere Änderungen betreffen die Träger der Einrichtungen und die Kommunen:
- Die anteilige Finanzierung der vom Gruppendienst freigestellten Leitung
wurde gestrichen;
- Der Jugendamtsanteil wird bis Ende 2013 sukzessive abgebaut;
- Der Trägeranteil wurde in eine Pauschale umgewandelt;
- Therapeuten dürfen nur noch befristet eingestellt werden.
Neben diesen schon einschneidenden Veränderungen durch den LVR ist in einem weiteren Schritt das sogenannte „kindbezogene Förderverfahren“ geplant.
Hierbei rückt die Förderung von einem oder mehreren Kindern mit Behinderung in Regelkindergärten in den Vordergrund (Einzelintegration).
Durch den Wegfall und die Kürzungen der oben aufgeführten Finanzmittel und der in diesem Zusammenhang geplanten umfassenden Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten der therapeutischen Versorgung, werden die Therapieformen, wie sie derweil von angestellten Therapeuten in den integrativen KiTas angeboten werden, langfristig der Vergangenheit angehören.
Therapie gibt es dann nur noch auf Rezept!
Es ist zu befürchten, dass die geplanten Einschnitte des LVR zu einer deutlichen Verschlechterung der Rahmenbedingungen führen werden.
Die geplanten Veränderungen führen zu einer weiteren Ausgrenzung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf.
Das Ziel von Inklusion soll jedoch das gemeinsame Miteinander sein und die Umgestaltung der Einrichtungen sollte bestmögliche räumliche und personelle Voraussetzungen für alle Kinder umfassen.
Wenn die Kinder mit Beeinträchtigung für ihre Entwicklung nicht mehr die bestmögliche Förderung erfahren, werden wir als Gesellschaft dem Anspruch der Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung nicht mehr gerecht.
Der Verlust von finanziellen Zuwendungen lässt die betroffenen Kinder zu Leidtragenden werden und schwächt damit gerade die, denen es gilt einen sicheren Einstieg in das Leben zu ermöglichen.
Durch den Wegfall der fest angestellten Therapeuten in den integrativen Kitas wird sich die therapeutische Förderung in Praxen und/oder in Einzelsitzungen innerhalb der Einrichtung verlagern.
Das Fachwissen und die interdisziplinäre Förderplanung, die Förderung im Alltagsgeschehen, so wie der kurzfristige Austausch und die damit verbundene spontane Reaktion auf die Bedürfnisse des
Kindes gehen dadurch verloren. Förderbedürftige Kinder und ihre Eltern werden sich ausgegrenzt fühlen.
Die Forderung der UN-Konvention zur Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung wird ad absurdum geführt.
Der LVR muß diese Änderungen dringend neu überdenken; das NRW-Familienministerium und die NRW-Landespolitiker müssen die Finanzierung der von ihnen gewollten inklusiven Förderung deutlich verbessern und dies den Landesjugendämtern signalisieren.
Schönen Worten müssen endlich Taten folgen.
Sonst wird auf Dauer die Inklusion in NRW-Kitas exkludiert!
Liebe Lesende,
an dieser Stelle folgt nun ein Gastbeitrag des von mir sehr geschätzten Manfred Schramm: